|













|
|
Tarifordnung
Wir erheben seit dem Jahr 2014 keinen Mitgliedsbeitrag mehr, der Verein ist inzwischen
aufgelöst.
In den Nutzungsgebühren sind alle Fahrzeugkosten enthalten
(inkl. Treibstoff)! |
Selbst zu tragen sind in Höhe der tatsächlichen Kosten:
Parkgebühren, Verwarnungs- und Bußgelder usw.
Kosten durch Verlust vereinseigener Gegenstände (z. B. Schlüssel,
Identifikationskarte, Wagenpapiere, Fahrtenbuch)
Kommt eine nachfolgende Buchung aufgrund einer selbst verschuldeten
verspäteten Rückgabe nicht zustande, ist eine Vertragsstrafe nach
der gültigen Tarifordnung zu zahlen. |
Die Gemeinschaftsautos besitzen eine Haftpflicht- und eine
Vollkaskoversicherung. Verursacht ein Nutzer einen Kaskoschaden, so muss
der Nutzer die Kosten bis zur Höhe der Selbstbeteiligung laut Tarifordnung
übernehmen.
Die Selbstbeteiligung fällt auch dann an, wenn der entstandene Schaden
nicht über die Versicherung abgerechnet wird. |
|