CarSharing-FAQ
Auf dieser Seite beantworten wir allgemeine Fragen, die uns immer
wieder gestellt werden. Alle Angaben zu den Kosten von CarSharing können
Sie unserer aktuellen Tarifordnung
entnehmen.
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einen Nutzungsvertrag mit Stadtmobil Stuttgart abschließen | |
eine einmalige Aufnahmegebühr bezahlen | |
ggf. eine Kaution hinterlegen |
Einmal im Jahr (normalerweise im September / Oktober) bietet Stadtmobil Stuttgart auch Schnupperwochen an. Während der Schnupperwochen können Sie das Angebot sechs Wochen lang unverbindlich testen.
Die Antwort auf diese Frage hängt ganz von Ihnen ab.
Abgerechnet wird die Nutzung über einen
kombinierten Zeit- und Streckentarif. Sie
bezahlen also einen Anteil für die Zeit, die ein Gemeinschaftsauto von
Ihnen gebucht wurde (Zeittarif), sowie einen Anteil für die von Ihnen
gefahrenen Kilometer (Streckentarif). In dieser Nutzungsgebühr sind
alle Fahrzeugkosten (auch der Treibstoff) enthalten.
Zur Veranschaulichung des Abrechnungssystems können Sie
die
Kosten einer eigenen Buchung mit dem
Tarifrechner von Stadtmobil Stuttgart selbst bestimmen.
Sollten Ihnen die Kosten zu hoch erscheinen, dann können Sie hier mit
Hilfe einer Checkliste die tatsächlichen
Kosten eines Privatwagens berechnen.
Die aktuelle Liste aller Standorte finden Sie auf der Seite CarSharing.
Unsere Regel: ein Gemeinschaftsauto wird an den Nutzer vergeben, der das
entsprechende Gemeinschaftsauto zuerst bucht.
Trotz dieser Regelung sind auch kurzfristige Buchungen
zumeist erfolgreich;, denn 80% der Buchungen werden maximal 48 Stunden
vor Buchungsbeginn reserviert; gelegentlich muss die Buchungszeit etwas
verschoben oder auf ein anderes Gemeinschaftsauto ausgewichen werden. Auch
Buchungen 'ab sofort' sind möglich. Erfahrungsgemäß kommt
in über 90% aller Fälle eine Buchung zustande.
Wichtige Termine, an denen Sie auf ein Gemeinschaftsauto angewiesen sind,
können Sie bereits zwei Monate im voraus buchen. Stornierungen sind
bis 24 Stunden vor Buchungsbeginn kostenlos möglich; danach wird
die gebuchte Zeit berechnet, falls das Gemeinschaftsauto nicht kurzfristig
an einen anderen Nutzer vergeben werden kann.
Eine komplette Übersicht über alle Kosten können Sie unserer
aktuellen Tarifordnung entnehmen.
Auf diese Frage gibt es keine Pauschalantwort. Wer die Aussage der Stiftung
Warentest («Ein wenig genutztes Privatauto ist eine der größten
Fehlinvestitionen, die man sich vorstellen kann», siehe
Literaturübersicht) hinterfragt, stellt fest,
dass jeder gefahrene Kilometer umso teurer wird, je weniger ein Privatauto
genutzt wird.
Zur Frage, ab wann sich CarSharing lohnt, gibt es verschiedene Untersuchungen.
Dabei kommen die Verfasser zu unterschiedlichen Angaben darüber, ab
welcher jährlichen Fahrleistung sich das CarSharing finanziell rechnet
(die veröffentlichten Angaben liegen zwischen 6.000 und 12.000 km
pro Jahr).
Eine Voraussetzung für CarSharing ist, dass Sie Ihr Fahrzeug nicht
täglich für einen langen Zeitraum (z. B. ganztags während
der Arbeit) benötigen; regelmäßige Fahrten (auch mehrmals
pro Woche) sind dagegen kein Hindernis.
Bitte überprüfen Sie anhand der Kriterien der Stiftung Warentest
selbst, ob das CarSharing für Sie in
Frage kommt.
Die 'Betreuung' der Gemeinschaftsautos erfolgt auf drei Ebenen:
alle Nutzer sorgen dafür, dass die Gemeinschaftsautos einsatzbereit bleiben, indem selbst verursachte Verschmutzungen entfernt und die Gemeinschaftsautos betankt werden (Ihre Auslagen werden dann ggf. mit den anfallenden Nutzungsgebühren verrechnet) | |
ein Wagenwart sorgt für regelmäßige Funktionskontrollen und Wagenwäsche | |
der Vorstand kümmert sich um Inspektionen, TÜV und Reparaturen |
Alle Gemeinschaftsautos sind Nichtraucherfahrzeuge.
Alle Gemeinschaftsautos besitzen eine Haftpflicht- und eine Vollkaskoversicherung. Bei selbstverschuldeten Unfällen wird vom Verein eine Selbstbeteiligung vom unfallverursachenden Nutzer erhoben. Die Selbstbeteiligung ist in ihrer Höhe durch die Tarifordnung begrenzt.
Links zu den Adressen weiterer CarSharing-Organisationen (mit URLs, eMail und Anschriften) finden Sie online auf der Seite Querverweise.
webmaster, 16. April 2012 |